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Kurzmitteilungen: Vereinfachung zur Korrektur/Ergänzung CUP in elektronischer Rechnung – Fristverlängerung Abschlussmeldungen Industrie 4.0 auf Ende März

Bozen, 31.01.2026

Kurzmitteilungen: Vereinfachung zur Korrektur/Ergänzung CUP in elektronischer Rechnung – Fristverlängerung Abschlussmeldungen Industrie 4.0 auf Ende März

Nachstehend zwei gute Nachrichten zum Monatsende:

Korrektur/Ergänzung CUP:

Die leidige Geschichte ist sicher allen bekannt, die im Umkreis der öffentlichen Verwaltung tätig sind: Manchmal auch erst Monate nach erfolgter Rechnungsausstellung macht der Rechnungsempfänger darauf aufmerksam, dass in der Rechnung für die erbrachte Lieferung oder Leistung die Einheitskennzahl für das Projekt (bekannt als „CUP“) anzuführen gewesen wäre oder dass die angegebene Kennzahl einen Fehler enthält und die Rechnung so leider nicht zur Zahlung weitergegeben werden kann. Zumal die elektronische Rechnung nicht korrigiert werden konnte, blieb in solchen Fällen kein anderer Ausweg als die Ausstellung einer Gutschrift mit nachfolgender Neuausstellung der Rechnung.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die Agentur der Einnahmen mit Verordnung Nr. 563301/2025 im letzten Dezember einen neuen Dienst eingerichtet, über welchen für Rechnungen, die Geschäftsvorfälle nach dem 31. Mai 2023 betreffen, nachträglich die CUP-Kennzahl korrigiert oder ergänzt werden kann.

Der Dienst ist am 27. Jänner 2026 im reservierten Bereich „Fatture e Corrispettivi“ freigeschaltet worden. Die Berichtigung oder Ergänzung können wahlweise vom Rechnungserteiler, vom Rechnungsempfänger oder auch von einem ermächtigten Intermediär vorgenommen werden.

Immer dort, wo wir als Büro die Ermächtigung zum Zugriff auf den Dienst „Fatture e Corrispettivi“ haben, können wir auf Wunsch diese Korrekturen oder Ergänzungen ggf. mit wenigen Mausklicks vornehmen, falls nach Versand der Rechnung Fehler festgestellt werden.

Korrekturen sind für Rechnungen möglich, die auf dem Portal noch einsehbar sind; solche, die bereits abgewiesen worden sind, können nicht mehr korrigiert werden.

Fristverlängerung Abschlussmeldungen Industrie 4.0 2025:

Wir haben Sie mit unserem Rundschreiben Nr. 8/2026 darüber informiert: Für alle Investitionen im Bereich Industrie 4.0, welche innerhalb 31. Dezember 2025 abgeschlossen worden sind, wäre spätestens innerhalb 31. Jänner 2026 die Abschlussmeldung vorzunehmen gewesen. Offensichtlich waren in den letzten Tagen die Zugänge des GSE derart überlastet, dass gar kein Durchkommen mehr möglich war.

Hier zeigt die Regierung nun Nachsicht. Mit Mitteilung vom 28. Jänner 2026 wird die Frist für diese Abschlussmeldung auf den 31. März 2026 verlängert.

Industrie 4.0 und nachträgliche Mittelzuweisung:

Unternehmen, die im Vorjahr die Anfangsmeldungen gemacht haben, dann jedoch vom GSE keine Mittel zuerkannt bekommen haben und u. U. in diesen Tagen infolge der Mittelaufstockung vom GSE eine Mitteilung über die Zulassung zum Fördertopf erhalten, müssen

  • innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung die Bestätigungsmeldung verschicken und
  • ebenfalls (soweit es sich um im Vorjahr abgeschlossene Investitionen handelt) noch innerhalb 31. März 2026 die vorgenannte Abschlussmeldung verschicken.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.