Mitteilung Abtretung Steuerguthaben und Nachlass in Rechnungen aus 2024 bis zum 17.03.2025
Rundschareiben Nr. 14/2025
Bozen, den 10. März 2025
Betreff: Mitteilung Abtretung Steuerguthaben und Nachlass in Rechnungen aus 2024 bis zum 17.03.2025
Steuerpflichtige, die im letzten Jahr, also in der Zeit zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2024, für die diversen Wiedergewinnungsarbeiten im Bauwesen
- noch Anrecht auf einen entsprechenden Nachlass in der Rechnung des Lieferanten hatten oder aber
- die angereifte Steuergutschrift an Dritte (z. B. an Banken oder auch an das verbundene Unternehmen) abgetreten haben,
müssen spätestens innerhalb Montag, 17. März 2025, diesen Rechnungsnachlass bzw. diese Abtretungen an Dritte der Agentur der Einnahmen mit eigenen Vordrucken mitzuteilen. Die ursprüngliche Fälligkeit, 16.03.25, verschiebt sich wegen des Feiertages um einen Tag. Es handelt sich um eine Frist, die nicht saniert werden kann. Sprich: Wird die Meldung nicht gemacht, sind Rechnungsnachlass oder Abtretung nicht wieder aufzuholen.
Die Möglichkeiten zum genannten Rechnungsnachlass und zur Abtregung für Wiedergewinnungsarbeiten sind in den letzten Jahren bekanntlich sukzessive eingeschränkt worden und waren 2024 nur noch sehr beschränkt möglich. Dort, wo wir die Abtretungen betreut haben, wurden die Meldungen bereits verschickt. Für andere Fälle ersuchen wir Sie um Prüfung, ob der Versand erfolgt ist. Gegebenenfalls können wir ihnen gerne noch behilflich sein.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
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