Schwelle für Intra-Meldungen innergemeinschaftlicher Erwerbe von 350.000 Euro auf 2 Mio. Euro angehoben
Schwelle für Intra-Meldungen innergemeinschaftlicher Erwerbe von 350.000 Euro auf 2 Mio. Euro angehoben
Hier eine gute Nachricht: Die Verpflichtung zur Abgabe der Intra-2-bis-Meldungen für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gütern (Achtung: nicht Dienstleistungen) wird mit Verordnung der Zollagentur Nr. 84415 vom 3. Februar 2026 mit Wirkung ab den Meldungen, die ab dem 25. Februar 2026 einzureichen sind (damit faktisch bereits für Januar 2026) wesentlich eingeschränkt. Ab sofort sind diese Meldungen nur mehr abzugeben, wenn in einem der 4 vorhergehenden Quartale die Schwelle von 2 Millionen Euro (bislang galt eine Grenze von 350.000 Euro) überschritten worden ist. Die Erleichterung gilt also bereits für die Meldung für den Monat Jänner 2026, für welchen die nächste Meldung am 25. Februar 2026 fällig ist.
Für die Fälligkeit am 25. Februar 2026 ist auf das I., II., III. und IV. Quartal 2025 abzustellen. Wurde in keinem dieser vier Quartale die Grenze von 2 Millionen Euro bei den innergemeinschaftlichen Erwerben überschritten, besteht für das erste Quartal 2026 (und somit zumindest für den Monat Jänner) keine Meldepflicht – selbst wenn im Vorjahr (z. B. am 25. Januar 2026 für Dezember 2025) aufgrund Überschreitens der früheren 350.000-Euro-Grenze noch eine Intra-2-bis-Meldung abgegeben worden ist.
Durch die Neuerung unverändert bleibt die Schwelle von 20 Millionen Euro, ab welcher im Vordruck Intr-2-bis auch der statistische Teil (Spalten 11, 12 und 13) ausgefüllt werden muss.
Infolge der Neuerung bleiben die Intra-Meldevordrucke und auch die Meldeverfahren unverändert.
Und wichtig: Die Erleichterung betrifft ausdrücklich nur innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren im Sinne von Art. 38 G.V. 331/1993. Die Schwellen für alle anderen Intra-Meldungen bleiben hingegen (leider) unverändert. Nachstehend eine Übersicht über die neuen Meldepflichten:
| Vordruck | Art der Vorgänge | Schwelle bis 2025 | Schwelle ab 25.02.2026 | Meldehäufigkeit |
| INTRA-2 bis | Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gütern | 350.000 Euro | Neu: 2.000.000 Euro | Monatlich nur bei Überschreiten der Schwelle |
| INTRA-2 quater | Innergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen | 100.000 Euro | Unverändert | Monatlich |
| INTRA-1 bis | Innergemeinschaftliche Warenlieferungen | 50.000 Euro / 100.000 Euro | Unverändert | Vierteljährlich oder monatlich |
| INTRA-1 quater | Erbrachte innergemeinschaftliche Dienstleistungen | 50.000 Euro / 100.000 Euro | Unverändert | Vierteljährlich oder monatlich |
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
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