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Schwelle für Intra-Meldungen innergemeinschaftlicher Erwerbe von 350.000 Euro auf 2 Mio. Euro angehoben

Bozen, 16.02.2026

Schwelle für Intra-Meldungen innergemeinschaftlicher Erwerbe von 350.000 Euro auf 2 Mio. Euro angehoben

Hier eine gute Nachricht: Die Verpflichtung zur Abgabe der Intra-2-bis-Meldungen für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gütern (Achtung: nicht Dienstleistungen) wird mit Verordnung der Zollagentur Nr. 84415 vom 3. Februar 2026 mit Wirkung ab den Meldungen, die ab dem 25. Februar 2026 einzureichen sind (damit faktisch bereits für Januar 2026) wesentlich eingeschränkt. Ab sofort sind diese Meldungen nur mehr abzugeben, wenn in einem der 4 vorhergehenden Quartale die Schwelle von 2 Millionen Euro (bislang galt eine Grenze von 350.000 Euro) überschritten worden ist. Die Erleichterung gilt also bereits für die Meldung für den Monat Jänner 2026, für welchen die nächste Meldung am 25. Februar 2026 fällig ist.

Für die Fälligkeit am 25. Februar 2026 ist auf das I., II., III. und IV. Quartal 2025 abzustellen. Wurde in keinem dieser vier Quartale die Grenze von 2 Millionen Euro bei den innergemeinschaftlichen Erwerben überschritten, besteht für das erste Quartal 2026 (und somit zumindest für den Monat Jänner) keine Meldepflicht – selbst wenn im Vorjahr (z. B. am 25. Januar 2026 für Dezember 2025) aufgrund Überschreitens der früheren 350.000-Euro-Grenze noch eine Intra-2-bis-Meldung abgegeben worden ist.

Durch die Neuerung unverändert bleibt die Schwelle von 20 Millionen Euro, ab welcher im Vordruck Intr-2-bis auch der statistische Teil (Spalten 11, 12 und 13) ausgefüllt werden muss.

Infolge der Neuerung bleiben die Intra-Meldevordrucke und auch die Meldeverfahren unverändert.

Und wichtig: Die Erleichterung betrifft ausdrücklich nur innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren im Sinne von Art. 38 G.V. 331/1993. Die Schwellen für alle anderen Intra-Meldungen bleiben hingegen (leider) unverändert. Nachstehend eine Übersicht über die neuen Meldepflichten:

VordruckArt der VorgängeSchwelle bis 2025Schwelle ab 25.02.2026Meldehäufigkeit
INTRA-2 bisInnergemeinschaftlicher Erwerb von Gütern350.000 EuroNeu: 2.000.000 EuroMonatlich nur bei Überschreiten der Schwelle
INTRA-2 quaterInnergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen100.000 EuroUnverändertMonatlich
INTRA-1 bisInnergemeinschaftliche Warenlieferungen50.000 Euro / 100.000 EuroUnverändertVierteljährlich oder monatlich
INTRA-1 quaterErbrachte innergemeinschaftliche Dienstleistungen50.000 Euro / 100.000 EuroUnverändertVierteljährlich oder monatlich

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

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