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Es ist zwar noch nicht offiziell, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Frist für den Abschluss einer Versicherungspolizze gegen Katastrophen, verlängert, und zwar vom 31. März 2025 voraussichtlich auf Ende Oktober.

Zur Erinnerung: Mit dem Haushaltsgesetz für 2024 (G. 213/2023) war für Unternehmen die Verpflichtung eingeführt worden, innerhalb 31. Dezember 2024 eine Versicherung für Grundstücke, Gebäude und Sachanlagen gegen Schäden abzuschließen, die unmittelbar durch Naturkatastrophen (wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche) verursacht werden. Unterlassungen sollten mit Verwaltungsstrafen und dem Verlust von Beihilfen geahndet werden.

Allerdings ließen die hierfür notwendigen Durchführungsbestimmungen, insbesondere was die Inhalte solcher Versicherungspolizzen betrifft, auf sich warten. Entsprechend wurde bereits zu Jahresende eine Fristverlängerung auf den 31. März 2025 gewährt. Amt 27. Februar 2025 wurden die Durchführungsbestimmungen endlich veröffentlicht, und es wurde den Versicherungsgesellschaften eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um ihre Polizzen an die neuen Anforderungen anzupassen. Berücksichtigt man die Feiertage, müssten die Gesellschaften also am nächsten Montag, den 31. März, die überarbeiteten Polizzen vorliegen haben, und gerade an diesem Tag sollten dann Millionen von Unternehmen staatsweit einen neuen Versicherungsvertrag abschließen. Dass das nicht umsetzbar ist, liegt auf der Hand. Zudem bestehen große Zweifel bei der Abgrenzung der zu versichernden Anlagegüter. Die großen Unternehmensverbände haben daher in den letzten Wochen vehement einen Aufschub verlangt.

In diesen Tagen hat der FdI-Abgeordnete Zucconi nun einen Abänderungsantrag auf Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2025 eingebracht. Ob es bei diesem Datum bleibt, darf bezweifelt werden. Eine Fristverlängerung hingegen wird in den nächsten Tagen kommen müssen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
 

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