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Für landwirtschaftliche Unternehmen (Einzelunternehmen, landwirtschaftlichen Gesellschaften und Genossenschaften) ist für den Monat März 2026 eine Steuergutschrift auf Aufwendungen für Treibstoff vorgesehen. Die Begünstigung betrifft die Ausgaben für Treibstoffe (Benzin und Diesel), die tatsächlich für die landwirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere für in der Landwirtschaft eingesetzte Fahrzeuge und Maschinen, verwendet wurden. Die Steuergutschrift beträgt 20% der förderfähigen Aufwendungen (netto, ohne Mehrwertsteuer) und setzt voraus, dass die Kosten durch ordnungsgemäße Rechnungen nachgewiesen werden.

Nach aktuellem Stand ist das Rechnungsdatum im Monat März 2026 maßgeblich. Die Steuergutschrift kann ausschließlich über den Vordruck F24 verrechnet und bis zum 31. Dezember 2026 verwendet werden.

Ob die Begünstigung angesichts der anhaltenden Krise auch auf den Monat April ausgedehnt wird, ist derzeit nicht bekannt. Für die konkrete Inanspruchnahme ist noch der Erlass einer Durchführungsverordnung des Landwirtschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Finanzministerium erforderlich. Insbesondere muss der Steuercode (Codice tributo) für die Verrechnung im Vordruck F24 noch festgelegt werden.

Die vorstehenden Informationen beruhen auf dem aktuellen Rechtsstand und können sich aufgrund der noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen ändern.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.