Endlich auch einmal eine gute Nachricht: Alle Steuerzahlungen, welche am letzten Freitag, den 16. Mai 2025 fällig waren, können ohne Zinsen und Strafen innerhalb 30. Mai 2025 nachgeholt werden.
Grund ist eine Blockade der elektronischen Dienste der Agentur der Einnahmen am letzten Freitag. Die Homepage war, wahrscheinlich infolge der Überlastung nach der Freischaltung der vereinfachten Steuererklärungen auf Vordruck 730 am letzten Donnerstag, zusammengebrochen und nachweislich am 16. Mai 2025 in der Zeit zwischen 10:00 Uhr vormittags und 19:30 Uhr abends nicht mehr zugänglich. Dies führte u. a. dazu, dass Steuerpflichtige keine Möglichkeit hatten, Einsicht auf ihr Steuerkonto zu nehmen und ggf. ihre Guthaben zu überprüfen, um korrekt die an diesem Tag fälligen Steuerzahlungen durchführen zu können.
Nach geharnischtem Protest zahlreicher Verbände trägt die Agentur der Einnahmen nun diesem Missstand Rechnung: Mit einer Verordnung, welche gestern veröffentlicht worden ist, werden alle Fälligkeiten vom 16. Mai 2025 auf den 30. Mai 2025 verlängert. Daraus folgt, dass vor allem die nachstehenden Steuerzahlungen bis zum 30. Mai 2025 ohne Zinsen und Strafen nachgeholt werden können:
- Einzahlung der MwSt für den Monat April bzw. das erste Quartal 2025,
- Einzahlung der diversen Quellensteuern für Einbehalte des Monats April 2025.
Aber auch etwaige Fristen für reuige Nachmeldungen und Nachzahlungen von Steuern, welche am Freitag, den 16. Mai 2025, verfallen wären, können innerhalb der verlängerten Frist nachgeholt werden. Insgesamt, so Erhebungen des „Il sole-24 ore“, betrifft die Fristverlängerung rund 47 Fälligkeiten. Wichtig dürften aber die obgenannten Zahlungen sein.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
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