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Antrag auf begünstigte Abfindung von Steuerkartellen innerhalb 30. April 2026

Bozen, 22.04.2026

Wir haben Sie bereits zu Jahresbeginn darüber informiert, hier aber nochmals zur Erinnerung: Mit dem Haushaltsgesetz für 2026 wurde erneut eine Verschrottungsmöglichkeit („sog. „Rottamazione-quinquies“) für Steuerkartellen eingeführt. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die begünstigte Abfindung von Steuerzahlkarten, wobei Strafen, Zinsen, Verzugszinsen und Agio entfallen, sprich, es ist i. d. R. nur die eingeschriebene Steuer ohne Strafen und Zinsen geschuldet. Zumal die Inanspruchnahme zu erheblichen Ersparnissen führen kann, hier nochmals ein Überblick:

Für Steuerzahlkarten im Zeitraum vom 1. Jänner 2000 bis zum 31. Dezember 2023

Die neue Regelung betrifft bestimmte Steuerzahlkarten (sog. „Steuerkartellen“), welche der Einhebungsstelle im Zeitraum vom 1. Jänner 2000 bis zum 31. Dezember 2023 zur Eintreibung übergebene worden sind. Es sind dies solche für: – Steuern aus Jahreserklärungen bzw. aus automatisierten und formellen Kontrollen; – INPS-Beiträge, ausgenommen solche aus Feststellungsbescheiden; –und auch Straßenverkehrsstrafen, aber hier beschränkt auf Zinsen und Agio, und ausgenommen i. d. R. solche der kommunalen Polizeibehörden. - 2 - Im Vergleich zu ähnlichen Maßnahmen der Vergangenheit können Feststellungsbeischeide nicht begünstigt abgefunden werden.

Antrag ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen

Der Antrag ist ausschließlich auf elektronischem Wege und spätestens bis zum 30. April 2026 einzureichen. Die Übermittlung kann entweder über den reservierten Bereich mit SPID, CIE oder CNS oder über den öffentlichen Bereich erfolgen. Beim öffentlichen Verfahren muss die erste Rückmail innerhalb von 72 Stunden bestätigt werden, andernfalls gilt der Antrag als nicht gestellt. Vor Abgabe des Antrags empfiehlt sich, bei der Einhebungsstelle eine Übersicht über die verfallenen Zahlungen („prospetto informativo“) anzufordern, um die Kenndaten der abfindbaren Positionen ersehen zu können. Nach Antragstellung werden für definierbare Forderungen keine neuen Sicherungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet; bereits begonnene Vollstreckungen werden grundsätzlich nicht fortgeführt, außer wenn bereits ein erster Versteigerungstermin mit positivem Ausgang stattgefunden hat. Auch eröffnet der Antrag die Möglichkeit der Erteilung eines regulären DURC bei beitragsrechtlichen Rückständen.

Mitteilung an Antragsteller bis 30. Juni 2026

Die Agentur teilt dem Antragsteller bis zum 30. Juni 2026 die Annahme oder Ablehnung des Antrags sowie die geschuldeten Beträge mit. Die Zahlung kann in einer einzigen Abfindung bis zum 31. Juli 2026 oder in bis zu 54 zweimonatlichen Raten erfolgen. Die einzelne Rate darf Euro 100,00 nicht unterschreiten.

Hier nochmals die wichtigsten Termine:

  • Antragstellung 30.04.2026
  • Mitteilung der Agentur 30.06.2026
  • Einmalzahlung / 1. Rate 31.07.2026
  • 2. Rate 30.09.2026 3. Rate 30.11.2026

Bei Option für die Ratenzahlung fallen ab 1. August 2026 Zinsen in Höhe von 3% p.a. an. Die weiteren Raten laufen sodann zweimonatlich bis Mai 2035 weiter. Im Unterschied zu früheren Verschrottungen besteht dieses Mal keine 5-Tage-Toleranz. Die Zahlung muss daher exakt innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen.

Potenziell definierbare Steuer- oder Beitragsforderungen prüfen

Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob Sie offene, potenziell definierbare Steuer- oder Beitragsforderungen haben, die unter den sachlichen Anwendungsbereich der „Rottamazione-quinquies“ fallen und dem Einhebungsagenten bis 31.12.2023 übergeben wurden. Gemeinde- und Regionalabgaben wie etwa TARI, IMU oder regionale Forderungen sind nicht automatisch von der staatlichen Abfindungsmöglichkeit erfasst; hierfür bedarf es gegebenenfalls einer eigenen lokalen Regelung.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

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