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Hyperabschreibungen – GSE-Portal für Bestätigungsmeldungen ab sofort geöffnet

Bozen, 21.07.2026

Hyperabschreibungen – GSE-Portal für Bestätigungsmeldungen ab sofort geöffnet

Mit unserem Rundschreiben Nr. 26/2026 haben wir Sie über die neue Hyperabschreibung informiert. Dabei haben wir auch erläutert, dass für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung drei Meldungen über das GSE-Portal erforderlich sind: eine Vorabmitteilung, eine Bestätigungsmitteilung sowie eine Abschlussmitteilung. Mit Rundschreiben Nr. 27/2026 haben wir Sie anschließend über die Freischaltung des Portals für die Vorabmitteilungen informiert.

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) hat heute mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass ab heute, 21. Juli 2026, auch die Funktion für die Bestätigungsmitteilungen („comunicazioni di conferma“) auf der GSE-Plattform freigeschaltet ist.

Unternehmen, deren Vorabmitteilung vom GSE bereits positiv bestätigt wurde, müssen bekanntlich innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt der positiven Rückmeldung des GSE die sog. Bestätigungsmitteilung übermitteln.

Das GSE hat heute zudem einen eigenen Leitfaden zur Abfassung der Bestätigungsmeldung freigegeben, den wir diesem Rundschreiben beilegen. Aus diesem Leitfaden ergeben sich insbesondere folgende Hinweise für die Bestätigungsmitteilung:

Im Rahmen der Bestätigung ist nachzuweisen,

  • dass für jedes begünstigte Wirtschaftsgut Anzahlungen in Höhe von mindestens 20% der jeweiligen Anschaffungskosten geleistet wurden.
  • Zudem sind die Angaben zu den entsprechenden Anzahlungsrechnungen zu erfassen.
  • Die Bestätigungsmitteilung darf sich ausschließlich auf jene Investitionen beziehen, die bereits Gegenstand der zuvor eingereichten Vorabmitteilung waren. Zusätzliche Wirtschaftsgüter oder höhere Investitionsbeträge können in dieser Phase nicht mehr nachgemeldet werden.

Unternehmen, deren Vorabmitteilung vom GSE bereits positiv bewertet wurde, sollten daher die 60-Tage-Frist für die Übermittlung der Bestätigungsmitteilung sorgfältig überwachen und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorbereiten.

Unsere Empfehlung

Da erfahrungsgemäß bereits kleine formelle Fehler zum Verlust der Förderung führen können, empfehlen wir, die Planung des Projekts sowie die Zusammenstellung der Unterlagen frühzeitig mit uns abzustimmen. Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der steuerlichen Beurteilung als auch bei der Vorbereitung der für die Bestätigungsmeldung erforderlichen Unterlagen.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

Anlage: Leitfaden GSE

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.