Hyperabschreibungen – GSE-Portal für Bestätigungsmeldungen ab sofort geöffnet
Hyperabschreibungen – GSE-Portal für Bestätigungsmeldungen ab sofort geöffnet
Mit unserem Rundschreiben Nr. 26/2026 haben wir Sie über die neue Hyperabschreibung informiert. Dabei haben wir auch erläutert, dass für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung drei Meldungen über das GSE-Portal erforderlich sind: eine Vorabmitteilung, eine Bestätigungsmitteilung sowie eine Abschlussmitteilung. Mit Rundschreiben Nr. 27/2026 haben wir Sie anschließend über die Freischaltung des Portals für die Vorabmitteilungen informiert.
Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) hat heute mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass ab heute, 21. Juli 2026, auch die Funktion für die Bestätigungsmitteilungen („comunicazioni di conferma“) auf der GSE-Plattform freigeschaltet ist.
Unternehmen, deren Vorabmitteilung vom GSE bereits positiv bestätigt wurde, müssen bekanntlich innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt der positiven Rückmeldung des GSE die sog. Bestätigungsmitteilung übermitteln.
Das GSE hat heute zudem einen eigenen Leitfaden zur Abfassung der Bestätigungsmeldung freigegeben, den wir diesem Rundschreiben beilegen. Aus diesem Leitfaden ergeben sich insbesondere folgende Hinweise für die Bestätigungsmitteilung:
Im Rahmen der Bestätigung ist nachzuweisen,
- dass für jedes begünstigte Wirtschaftsgut Anzahlungen in Höhe von mindestens 20% der jeweiligen Anschaffungskosten geleistet wurden.
- Zudem sind die Angaben zu den entsprechenden Anzahlungsrechnungen zu erfassen.
- Die Bestätigungsmitteilung darf sich ausschließlich auf jene Investitionen beziehen, die bereits Gegenstand der zuvor eingereichten Vorabmitteilung waren. Zusätzliche Wirtschaftsgüter oder höhere Investitionsbeträge können in dieser Phase nicht mehr nachgemeldet werden.
Unternehmen, deren Vorabmitteilung vom GSE bereits positiv bewertet wurde, sollten daher die 60-Tage-Frist für die Übermittlung der Bestätigungsmitteilung sorgfältig überwachen und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorbereiten.
Unsere Empfehlung
Da erfahrungsgemäß bereits kleine formelle Fehler zum Verlust der Förderung führen können, empfehlen wir, die Planung des Projekts sowie die Zusammenstellung der Unterlagen frühzeitig mit uns abzustimmen. Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der steuerlichen Beurteilung als auch bei der Vorbereitung der für die Bestätigungsmeldung erforderlichen Unterlagen.
Anlage: Leitfaden GSE
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
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