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Ab heute, 1. Oktober 2024, können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert sind, um eine erhöhte Sabatinibeihilfe ansuchen, wenn sie gleichzeitig auch ihr Eigenkapital um zumindest 30% der anstehenden Investition erhöhen.

Die entsprechenden Anleitungen für den Antrag sind im Rundschreiben vom 22. Juli 2024 Nr. 1115 des Ministeriums für das „Made in Italy“ enthalten.

Gefördert werden Investitionen in neue Maschinen und Anlagen sowie in Software und in die digitale Technologie zwischen 20.000 Euro und 4.000.000 Euro, welche über Leasing oder eine Bank finanziert werden, wobei die Dauer der Finanzierung oder des Leasingvertrages 5 Jahre nicht übersteigen darf.

Der Zinsenbeitrag beträgt für diese besondere Sabatinibeihilfe

  • 5% für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen sowie
  • 3,575% für mittlere Unternehmen.

Für Investitionen bis zu 200.000 Euro kann um eine einmalige Auszahlung der Beihilfe angesucht werden.

Für den Antrag ist ein eigener Vordruck auszufüllen, welcher unter der Internetadresse https://benistrumentali.dgiai.gov.it zu finden ist (welche derzeit aber wegen der angeblich notwendigen Aktualisierungen keinen Zugriff erlaubt). Der rechtliche Vertreter des Unternehmens muss über einen SPID-Zugang verfügen. Sobald der Vordruck ausgefüllt ist, wird ein CUP-Kodex generiert, und das antragstellende Unternehmen muss den Antrag mittels PEC an das finanzierende Kreditinstitut oder an die Leasinggesellschaft schicken, wobei im Betreff folgender Vermerk aufscheinen muss:

“Si trasmette in allegato il MODULO PER LA RICHIESTA DEL CONTRIBUTO DEL MIMIT DI CUI AL D.I. DEL 22 APRILE 2022 "Beni strumentali (Nuova Sabatini)" relativo alla domanda contrassegnata con codice CUP _______ associato al contratto _______/______”.

Bleibt zu ergänzen, dass es für die Sabatinibeihilfen nach wie vor notwendig ist, dass vor Antragsstellung keinerlei Anzahlungen an den Lieferanten geleistet werden dürfen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
 

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

04.08.2026, Rundschreiben Nr. 33/2026

Begünstigte Zuweisungen bzw. begünstigter Verkauf von nicht betrieblich genutzten Betriebsgütern an die Gesellschafter oder Umwandlung einer Gesellschaft in eine einfache Gesellschaft

Bis zum 30. September 2026 können auch heuer offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien bestimmte Immobilien und in öffentlichen Registern eingetragene bewegliche Güter begünstigt ihren Gesellschaftern zuweisen oder an diese verkaufen, oder die Gesellschaft kann in eine einfache Gesellschaft umgewandelt werden.

01.08.2026, Rundschreiben Nr. 32/2026

Neue Förderung für Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 – Ecobonus nach DPCM vom 10. Juni 2026 – Förderportal am 29. Juli 2026 geöffnet

Mit Art. 3 des Dekrets des Ministerpräsidenten (DPCM) vom 10. Juni 2026, in Kraft seit dem 26. Juni 2026, wurde ein neuer Ecobonus-Beitrag für den Kauf neuer Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 eingeführt. Für die Maßnahme stehen bis zum 31. März 2030 insgesamt 180 Mio. Euro zur Verfügung, davon 40 Mio. Euro für das Jahr 2026; 40% der Jahresmittel sind Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb vorbehalten. Die Förderung richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Güter im Werkverkehr oder für Dritte befördern. Die Mittel werden über ein Buchungsverfahren beim Händler abgerufen und sind kontingentiert: Die Buchungsplattform wurde vor wenigen Tagen, am 29. Juli 2026, um 12:00 Uhr geöffnet, die für 2026 bereitgestellten 40 Mio. Euro waren allerdings bereits nach wenigen Stunden ausgeschöpft. Für weitere Vorhaben ist daher die nächste Öffnung der Plattform abzuwarten; wir empfehlen, anstehende Fahrzeuginvestitionen schon jetzt vorzubereiten, um bei einer Wiederauffüllung der Mittel sofort buchen zu können. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Eckpunkte zusammengefasst.