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Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Vorlage Protokoll

Bozen, 10.10.2024

Wir haben Sie bereits im Vorjahr mit unserem Rundschreiben Nr. 30/2023 darüber informiert:

Sowohl in Aktiengesellschaften als auch in GmbHs sind im Sinne von Art. 2381 (Aktiengesellschaften) bzw. Art. 2475 (GmbHs) beauftragte Geschäftsführer (sog. „amministratori delegati“) oder auch beauftragte Organe (z. B. Vollzugsausschuss im Rahmen des Verwaltungsrates) grundsätzlich dazu verpflichtet, zumindest alle 6 Monate dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsrat bzw. dem Einzelüberwacher

  • über den allgemeinen Geschäftsverlauf zu berichten, und zwar
  • auch mit einer Vorausschau auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sowie
  • mit Informationen über die wichtigsten Geschäftsvorfälle in der Gesellschaft selbst und in etwaigen beherrschten Unternehmen.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist es am einfachsten – wenngleich nicht unbedingt notwendig –, über den Bericht ein Protokoll des Verwaltungsrates zu erstellen, und in dieser Niederschrift die Berichte des beauftragten Geschäftsführers zu den vorgenannten 3 Punkten (Geschäftsverlauf, weitere Entwicklung, wichtigste Geschäftsvorfälle) festzuhalten.

Zu diesem Zweck legen wir diesem Rundschreiben eine entsprechende Protokollvorlage in deutscher und italienischer Sprache bei, die natürlich von Fall zu Fall auszubauen und zu verändern ist.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dott. Comm. Josef Vieider

 

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.