Transition 5.0 – Voranmeldung nur noch bis zum 27. November 2025; Kumulierungsverbot jetzt auch bei Voranmeldungen
Mit einer am letzten Freitag veröffentlichten Notverordnung (Art. 1, G.V. Nr. 175 vom 21. November 2025, in Kraft seit Samstag, 22. November) hat die Regierung völlig unerwartet verfügt, dass das Portal für die Vormerkung von Investitionen im Bereich Transition 5.0 mit 27. November 2025, 18.00 Uhr, geschlossen wird. Bis Donnerstag haben Unternehmen also noch Zeit, Voranmeldungen für Investitionen in diesem Bereich zu tätigen, wobei unvollständige Meldungen, die in der Zeit zwischen dem 7. November 2025 und dem 27. November 2025 eingereicht werden, noch bis zum 6. Dezember 2025 richtiggestellt werden können. Nicht berichtigt können Anträge werden, bei welchen die Bescheinigung über die Energieeinsparung fehlt.
Aber damit nicht genug: Im Wege einer gesetzlichen Interpretation wird durch Art. 2 G.V. 175/2025 vorgesehen, dass bereits bei den Voranmeldungen ein Kumulierungsverbot zwischen Industrie 4.0 und Transition 5.0 gilt. Bis dato konnte man sich für beide Förderungen anmelden und musste sich erst später für eine Förderungsschiene entscheiden. Damit ist jetzt Schluss, und wer ein gleiches Investitionsvorhaben bereits auf beiden Portalen angemeldet hat, muss ebenfalls bis Donnerstag, 27. November 2025 einen Antrag zurückziehen und sich für eine einzige Förderschiene entscheiden. Für die Unternehmen bleibt aber eine Absicherung aufrecht: Soweit die Finanzmittel zur Finanzierung von Investitionen im Bereich Transition 5.0 nicht ausreichen sollten, können Unternehmen, die jetzt auf die Schiene 4.0 verzichten, trotzdem noch über Industrie 4.0 berücksichtigt werden.
Die Maßnahme war notwendig geworden, nachdem am 7. November 2025 bekannt geworden war, dass im Haushalt von den ursprünglich eingeplanten 6,3 Mrd. Euro für den Bereich Transition 5.0 nur 2,5 Mrd. Euro tatsächlich verfügbar sind. Die Regierung hat die Mittel nun um 250 Mio. Euro aufgestockt, so dass im laufenden Haushalt 2,75 Mrd. Euro bereitstehen. Das wird aber nicht ausreichen, um alle Anfragen zu befriedigen. Daher wurde die Reißleine gezogen, und durch die vorliegende zeitliche Einschränkung und das Kumulierungsverbot hofft man, den Anfragen auch mit beschränkten Mitteln nachkommen zu können.
Eine Vormerkung innerhalb 27. November 2025 ist insbesondere für jene Investitionen zu empfehlen, die derzeit im Laufen sind. Es ist nämlich zu befürchten, dass diese von den neuen Förderungen des Jahres 2026 ausgeschlossen werden. Umgekehrt muss sich jetzt nicht stressen, wer Investitionen in den Bereichen Transition 5.0 oder Industrie 4.0 erst im Jahr 2026 plant. Er kann die zukünftigen Förderungen abwarten, die zumindest nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf für das nächste Jahr eher günstiger ausfallen sollten.
Übrigens: Bereits am 11. November 2025 hat die Regierung auch mitgeteilt, dass die im Haushalt vorgesehenen Mittel im Bereich Industrie 4.0 erschöpft wären. Hier wurde aber bis dato keine Schließung des Portals verfügt. Vielmehr hat die Regierung versprochen, dass die Mittel so bald wie möglich aufgestockt werden. Wahrscheinlich erhofft man sich durch das obgenannte Kumulierungsverbot auch für diese Förderschiene wieder etwas Luft.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
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