Meldungen Investitionen Industrie 4.0 innerhalb 31. Jänner 2026
Innerhalb 31. Jänner 2026 verfallen wichtige Meldungen im Zusammenhang mit der Steuergutschrift Industrie 4.0. Hier einige Hinweise:
Zur Erinnerung: Wie mit unserem Rundschreiben Nr. 22 vom 21. Mai 2025 mitgeteilt, sind für Investitionen im Bereich Industrie 4.0 seit dem 1. Jänner 2025 drei Meldungen notwendig. Die Agentur der Einnahmen hat hierzu mit Verordnung vom 15. Mai 2025 einen eigenen Vordruck veröffentlicht, der für alle drei Meldungen zu verwenden ist. Hier nochmals die drei Meldeverfahren:
1. Vormerkungsmeldung: Vor Beginn der Investition sind die geplante Investition und der entsprechende Betrag mitzuteilen. Mit dieser Meldung wird die Einreihung bzw. die chronologische Reihenfolge für die Zuweisung der begrenzt verfügbaren Fördermittel festgelegt.
2. Bestätigungsmeldung: Innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Versand der genannten Vormerkungsmeldung muss eine neue Bestätigungsmeldung verschickt werden, mit welcher bestätigt wird, dass auch die Anzahlung von zumindest 20% des Auftragswertes geleistet worden ist.
3. Abschlussmeldung: Schließich ist nach Abschluss der Investition und jedenfalls innerhalb 31. Jänner 2026 (für die Investitionen 2025) bzw. innerhalb 31. Juli 2026 (für die Investitionen bis 30. Juni 2026 bei Vormerkung innerhalb Dezember 2025) eine Abschlussmeldung zu verschicken.
In diesem Sinne erinnern wir daran, dass für alle Investitionen im Bereich Industrie 4.0, welche 2025 abgeschlossen worden sind, spätestens innerhalb 31. Jänner 2026 die Abschlussmeldung vorzunehmen ist, andernfalls verfällt das Anrecht auf Verrechnung des Steuerguthabens.
Nach Vorlage der Abschlussmeldung wird das Industrieministerium innerhalb des Fünften des Folgemonats das zuerkannte Steuerguthaben mitteilen, und die betroffenen Unternehmen können ab dem Zehnten des nächsten Folgemonats nach Übermittlung der Daten die Verrechnung verwenden. Wenn also innerhalb 31. Jänner die Abschlussmeldung erfolgt, sollte i. d. R. ab 10. März 2026 die Verrechnung über Vordruck F24 möglich sein. Wird die Meldung früher abgegeben und übermittelt das Industrieministerium seine Mitteilung noch innerhalb Jänner 2026 der Agentur, so kann bereits ab dem 10. Februar 2026 mit der Verrechnung im Vordruck F24 begonnen werden.
Vormerkungsmeldung und Bestätigungsmeldung: Eine besondere Lage ergibt sich im Zusammenhang mit Investitionen des ersten Halbjahres 2026, für welche noch die Steuergutschrift 4.0 beansprucht werden soll und wo innerhalb Jahresende 2025 eine verbindliche Bestellung vorgenommen und eine Anzahlung von zumindest 20% geleistet worden sind.
Für diese Investitionen muss, soweit nicht bereits erfolgt, spätestens innerhalb 31. Jänner 2026 die Vormerkungsmeldung gemacht werden, und innerhalb von 30 Tagen ab Versand der Vormerkungsmeldung ist die obgenannte Bestätigungsmeldung zu verschicken. Wenn dann innerhalb 30. Juni 2026 die Investitionen getätigt werden, muss innerhalb 31. Juli 2026 die Abschlussmeldung versandt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dott. Comm. Josef Vieider
Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.