Betriebsstätten und Doppelbesteuerungsabkommen sicher gestalten
Mit einer Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft entstehen unmittelbare Compliance Verpflichtungen, die viele Unternehmen überraschen. Die steuerrechtliche Einordnung hat weitreichende Folgen für Registrierungspflichten, Gewinnzuordnung und Steuerlast. Für internationale Unternehmensgruppen analysieren wir diese Risiken frühzeitig und schaffen klare Entscheidungsgrundlagen.
Doppelbesteuerung vermeiden, Planungssicherheit gewinnen
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und anderen Staaten bieten erhebliches Gestaltungspotenzial – vorausgesetzt, sie werden richtig angewendet. Wir beraten zur DBA-Anwendung, zur steuerlichen Planung von Inbound- und Outbound-Strukturen sowie zur Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte. Dabei berücksichtigen wir sowohl italienisches Steuerrecht, als auch die allgemein anerkannten OECD-Grundsätze sowie den gültigen EU Bestimmungen.
Vertreter- und Montagebetriebsstätten, steuerliche Registrierungspflichten in Italien oder die Abgrenzung zwischen Tochtergesellschaft und Betriebsstätte erfordern eine sorgfältige steuerliche Planung. Im Mittelpunkt steht eine rechtssichere Strukturierung sowie die konsistente Zuordnung von Gewinnen und Einkünften im internationalen Unternehmenskontext.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.