Indirekte Steuern – damit internationale Geschäfte sicher funktionieren
MwSt., EU-Mehrwertsteuerregeln, Zoll, Akzisen und andere indirekte Steuern werden im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Italien oft unterschätzt. Gerade bei internationalen Waren- und Dienstleistungsstrukturen, E-Commerce-Modellen oder komplexen Lieferketten entstehen schnell Risiken, die sich mit der richtigen Struktur sowie der zeitgerechten Einrichtung entsprechender Compliance Anforderungen vermeiden lassen.
Internationale Lieferketten rechtssicher gestalten
Dreiecks- und Reihengeschäfte sowie innergemeinschaftliche Lieferketten stellen Unternehmen immer wieder vor komplexe umsatzsteuerliche Fragestellungen. Was gilt wo – und wer ist wofür steuerpflichtig? Wir unterstützen bei der steuerlichen Beurteilung, der korrekten Rechnungsstellung und Dokumentation sowie bei Mehrwertsteuerregistrierungen und Meldepflichten nach italienischem und europäischem Umsatzsteuerrecht.
Ob dabei eine Betriebsstätte entsteht, klären wir unter DBA-Sachverhalte und Betriebsstätten.
Wer als ausländisches Unternehmen in Italien tätig wird, benötigt häufig eine steuerliche Präsenz vor Ort – etwa durch Direktregistrierung oder Fiskalvertretung. Die laufende MwSt.-Compliance erfolgt dabei in enger Abstimmung mit Rechnungslegung und Steuervertretung, um Risiken und Sanktionen im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu vermeiden.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
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Dott. Comm. Thomas Pichler
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Dott. Comm. Sabrina Tabiadon
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.