Family Office – damit komplexe Vermögen überschaubar bleiben
Komplexe Familienvermögen brauchen einen integrierten und koordinierenden Beratungsansatz. Für Unternehmerfamilien, Privatpersonen und vermögenshaltende Strukturen verbinden wir rechtliche, steuerrechtliche und organisatorische Beratung zu einem klaren Gesamtbild.
Struktur, Transparenz, Kontrolle
Wir unterstützen bei der Abstimmung von Reporting-, Kontroll- und Entscheidungsprozessen sowie bei der Zusammenarbeit zwischen Familie, Management und externen Beratern. Klare Verantwortlichkeiten schaffen Transparenz und helfen, Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Koordination statt viele Einzellösungen
Der Mehrwert unserer Tätigkeit liegt in der koordinierten rechtlichen und steuerlichen Beratung. Steuerrecht, Erb- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Nachfolgeplanung sowie Immobilien- und Vermögensstrukturen betrachten wir ganzheitlich und entwickeln Lösungen, die langfristig tragfähig sind.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
E-Mail: vieider@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
E-Mail: zanellato@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
E-Mail: lanznaster@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Thomas Pichler
E-Mail: pichler@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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RA Avv. Vanessa Gasteiger
E-Mail: gasteiger@pdc-alliance.com
Tel.: +39 0471 288 333
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.
Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen
Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.