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Abschlussprüfungen für Unternehmen und Konzerne – Vertrauen durch unabhängige Prüfung

Eine sorgfältige Abschlussprüfung schafft Vertrauen bei Gesellschaftern, Investoren, Banken und Konzernmüttern. Wir führen gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen für italienische Jahres- und Konzernabschlüsse nach OIC-Standards sowie nach IAS/IFRS durch. Zusätzlich werden Gesellschaften, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen bei ihren Prüfungsanforderungen begleitet.

Internationale Unternehmensgruppen stehen bei der Prüfung italienischer Tochtergesellschaften und Branch-Strukturen häufig vor der Herausforderung, lokale Anforderungen mit den Erwartungen ausländischer Konzernprüfer in Einklang zu bringen. Wir unterstützen bei der Prüfung vor Ort und stimmen uns eng mit den jeweiligen Reporting- und Prüfungsanforderungen ab. Damit verbundene Unterlagen werden von unseren Beratern in den Sprachen Deutsch, Italienisch und Englisch ausgearbeitet.

 

Prüfungsschwerpunkte mit internationalem Bezug

Zu den zentralen Prüfungsthemen zählen Umsatzrealisierung, die Bewertung von Vermögenswerten und Rückstellungen, latente Steuern, konzerninterne Transaktionen, Going-Concern-Beurteilungen sowie Konsolidierungsprozesse. Steuerrechtliche oder grenzüberschreitende Fragestellungen, etwa zu Betriebsstätten oder Verrechnungspreisen, werden bei Bedarf gemeinsam mit den spezialisierten Fachbereichen begleitet.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.