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Abschlussprüfungen für Unternehmen und Konzerne – Vertrauen durch unabhängige Prüfung

Eine sorgfältige Abschlussprüfung schafft Vertrauen bei Gesellschaftern, Investoren, Banken und Konzernmüttern. Wir führen gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen für italienische Jahres- und Konzernabschlüsse nach OIC-Standards sowie nach IAS/IFRS durch. Zusätzlich werden Gesellschaften, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen bei ihren Prüfungsanforderungen begleitet.

Termin- und Fristenübersicht in der laufenden Mandantenbetreuung Termin- und Fristenübersicht in der laufenden Mandantenbetreuung

Internationale Unternehmensgruppen stehen bei der Prüfung italienischer Tochtergesellschaften und Branch-Strukturen häufig vor der Herausforderung, lokale Anforderungen mit den Erwartungen ausländischer Konzernprüfer in Einklang zu bringen. Wir unterstützen bei der Prüfung vor Ort und stimmen uns eng mit den jeweiligen Reporting- und Prüfungsanforderungen ab. Damit verbundene Unterlagen werden von unseren Beratern in den Sprachen Deutsch, Italienisch und Englisch ausgearbeitet.

 

Prüfungsschwerpunkte mit internationalem Bezug

Zu den zentralen Prüfungsthemen zählen Umsatzrealisierung, die Bewertung von Vermögenswerten und Rückstellungen, latente Steuern, konzerninterne Transaktionen, Going-Concern-Beurteilungen sowie Konsolidierungsprozesse. Steuerrechtliche oder grenzüberschreitende Fragestellungen, etwa zu Betriebsstätten oder Verrechnungspreisen, werden bei Bedarf gemeinsam mit den spezialisierten Fachbereichen begleitet.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

22.09.2026, Rundschreiben Nr. 38/2026

Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026

Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.

02.09.2026, Rundschreiben Nr. 37/2026

Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung

Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.