Jahres- und Konzernabschlüsse – von der lokalen Bilanz bis zur internationalen Konsolidierung
Italienische Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, lokale Abschlusspflichten mit den Reporting-Anforderungen internationaler Unternehmensgruppen in Einklang zu bringen. Eine strukturierte und konsistente Strukturierung der damit verbundenen Geschäftseinrichtungen schafft die Grundlage für Transparenz und verlässliche Finanzinformationen.
Abschlüsse im lokalen und internationalen Kontext
Unsere Wirtschaftsprüfer erstellen Jahresabschlüsse nach italienischen OIC-Standards sowie Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS. Die Leistungen umfassen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Lagebericht ebenso wie Konzernkonsolidierungen einschließlich Intercompany-Abstimmung und Währungsumrechnung. Digitale Abschlussprozesse und eine belastbare Dokumentation sorgen für effiziente und rechtskonforme Abläufe.
Der Konzernabschluss baut auf den Einzelabschlüssen auf – dazu Jahresabschlüsse.
Zu unseren besonderen Schwerpunkten zählen IFRS-Überleitungen, Erstkonsolidierungen, Abschlüsse im Rahmen von Umstrukturierungen und internationalen Expansionen sowie die Erstellung von Abschlüssen für Konsortien, Konsortialgesellschaften und Genossenschaften nach den maßgeblichen italienischen handels- und bilanzrechtlichen Vorgaben. Bilanzierungsfragen mit internationalem Bezug bearbeiten wir dabei in enger Abstimmung mit den zuständigen Steuer- und Transfer-Pricing-Fachbereichen.
Für die laufende Berichterstattung an Gesellschafter und Banken siehe Financial Reporting.
Ihre Ansprechpartner
Dott. Comm. Josef Vieider
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Tel.: +39 0471 288 333
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Dott. Comm. Alessandro Zanellato
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Dott. Comm. Stefan Lanznaster
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Dott. Comm. Thomas Pichler
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Dott. Comm. Sabrina Tabiadon
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Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht
Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Erinnerung für das 1. Halbjahr 2026
Beauftragte Geschäftsführer müssen dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsorgan zumindest halbjährlich über Geschäftsverlauf, Aussichten und wesentliche Geschäftsvorfälle berichten. Die Dokumentation für das erste Halbjahr 2026 sollte noch im dritten Quartal erfolgen.
Steuerbonus „hohe Kraftstoffpreise“ für Gütertransportunternehmen – Öffnung der Plattform für die Antragstellung
Die Plattform der Agentur für Zoll und Monopole für den außerordentlichen Steuerbonus zum Ausgleich der gestiegenen Dieselkosten ist offen. Anträge können vom 1. bis 15. September 2026 eingereicht werden; begünstigt sind Dieselkäufe von März bis August 2026.