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Jahres- und Konzernabschlüsse – von der lokalen Bilanz bis zur internationalen Konsolidierung

Italienische Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, lokale Abschlusspflichten mit den Reporting-Anforderungen internationaler Unternehmensgruppen in Einklang zu bringen. Eine strukturierte und konsistente Strukturierung der damit verbundenen Geschäftseinrichtungen schafft die Grundlage für Transparenz und verlässliche Finanzinformationen.

Abschlüsse im lokalen und internationalen Kontext

Unsere Wirtschaftsprüfer erstellen Jahresabschlüsse nach italienischen OIC-Standards sowie Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS. Die Leistungen umfassen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Lagebericht ebenso wie Konzernkonsolidierungen einschließlich Intercompany-Abstimmung und Währungsumrechnung. Digitale Abschlussprozesse und eine belastbare Dokumentation sorgen für effiziente und rechtskonforme Abläufe.

Zu unseren besonderen Schwerpunkten zählen IFRS-Überleitungen, Erstkonsolidierungen, Abschlüsse im Rahmen von Umstrukturierungen und internationalen Expansionen sowie die Erstellung von Abschlüssen für Konsortien, Konsortialgesellschaften und Genossenschaften nach den maßgeblichen italienischen handels- und bilanzrechtlichen Vorgaben. Bilanzierungsfragen mit internationalem Bezug bearbeiten wir dabei in enger Abstimmung mit den zuständigen Steuer- und Transfer-Pricing-Fachbereichen.

Ihre Ansprechpartner

Rundschreiben

Unsere Rundschreiben – Wissenswertes aus Steuern und Recht

13.08.2026, Rundschreiben Nr. 35/2026

Korrekturverordnung Steuerreform vom 7. August 2026 – Sonstige Neuerungen

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 7. August 2026, Nr. 148, wurden zahlreiche weitere Korrekturen an der Steuerreform erlassen – von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über Unternehmens- und Finanzeinkünfte, Mehrwertsteuer und Steuerfestsetzung bis hin zum zweijährigen Vorabvergleich.

12.08.2026, Rundschreiben Nr. 34/2026

Korrekturverordnung vom 7. August 2026 und die Auswirkungen auf die gemischte Nutzung von Firmenwagen

Mit der Korrekturverordnung vom 7. August 2026 (GvD Nr. 148/2026) wird die Berechnung der Sachentlohnung bei gemischter Nutzung von Firmenfahrzeugen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 vereinheitlicht; gleichzeitig werden zwei neue Aufschläge auf den Sachbezugswert eingeführt.